BÖLLERGRUPPE

Der Weg zum Böllerschießen

Möglich ab 21 Jahren

1.

Anmeldung zum Lehrgang für das Böllerschießen

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2.

Antrag einer Unbedenklichkeits­bescheinigung

Diese wird beim Landratsamt Rosenheim beantragt. Die Abgabe des Antrages erfolgt dabei bei der Gemeinde. Die Bescheinigung wird anschließend nach ca. 3 Wochen per Post zugestellt.

Kosten: 70€
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3.

Teilnahme am Lehrgang

Die Dauer beläuft sich auf zwei Tage (ca. 8 Stunden pro Tag). Hierfür muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Personalausweis vorgezeigt werden.

Kosten: 180€
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4.

Antrag auf Sprengstofferlaubnis

Die Erlaubnis zum Erwerb von Böllerpulver muss ebenfalls beim Landratsamt beantragt werden. Das Heft ist nach ca. 3 Wochen abholbereit.

Kosten: 140€

Wir sind bei sämtlichen Schritten gerne behilflich

Gesamtkosten

390€

Folgekosten

70€

Alle 5 Jahre muss die Erlaubnis zum Erwerb von Böllerpulver verlängert werden

Mitgliedsbeitrag

42€

Jährliche Mitgliedschaft beim Schützenverein Babensham mit Versicherung durch den BSSB

Der Schützenverein Babensham ist im Besitz von einem Handböller Kaliber 16mm mit Zubehör, Schaftböller 30mm und auch einer Kanone. Außerdem hat uns die KSK Babensham ihren Sirius (Standböller) zur Verfügung gestellt. Somit ist ein Böllerkauf nicht zwingend notwendig.

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